
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich abgeschlossen
Sorge & Umgang
Wir beraten Sie zu Sorgerecht, Umgang und Aufenthalt Ihres Kindes, verhandeln außergerichtliche Regelungen und vertreten Sie vor allen deutschen Familiengerichten.


Sorgerecht, Umgang und bestehende Regelungen rechtlich prüfen.
Außergerichtliche Vereinbarungen mit der anderen Seite verhandeln.
In Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht vertreten.
Schildern Sie uns die derzeitige Alltagssituation, bestehende Regelungen und die Fragen, bei denen Sie Unterstützung brauchen. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Unterlagen helfen bei der Einordnung.
Senden Sie uns die wesentlichen Unterlagen und teilen Sie uns bestehende Fristen mit. Wir prüfen den möglichen Auftrag und besprechen mit Ihnen Vorgehen, Umfang der Vertretung und Kosten.
Mehr zum Ablauf und zu den KostenVorab informieren
Auf das Thema gemeinsames Sorgerecht trifft man nicht nur, wenn Ehen mit Kindern geschieden werden.
Die elterliche Sorge ist gesetzlich geregelt in § 1626 BGB.